Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeld sichern. Angehörige entlasten. Pflege zu Hause verbessern.

Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Dieser Besuch ist keine Kontrolle im negativen Sinne, sondern eine unterstützende Pflegeberatung. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und mögliche Verbesserungen frühzeitig zu erkennen.

Positive Pflege begleitet Sie dabei freundlich, verständlich und zuverlässig. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, schauen gemeinsam auf Ihre aktuelle Pflegesituation und geben praktische Empfehlungen für den Pflegealltag zu Hause.

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgesehene Beratung für pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden.

Dabei geht es vor allem um drei Ziele:

  • die Qualität der häuslichen Pflege sichern
  • pflegende Angehörige und Pflegepersonen fachlich unterstützen
  • frühzeitig erkennen, ob zusätzliche Hilfe, Pflegehilfsmittel oder weitere Leistungen sinnvoll sind

Der Besuch findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. So kann die tatsächliche Versorgungssituation realistisch eingeschätzt werden.

Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten.

Aktuell gilt: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen den Beratungsbesuch halbjährlich einmal abrufen. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können auf Wunsch zusätzlich weiterhin eine Beratung vierteljährlich in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, haben aber Anspruch auf eine halbjährliche Beratung.

Viele Pflegebedürftige werden liebevoll von Angehörigen, Freundinnen, Freunden oder anderen vertrauten Personen zu Hause versorgt. Das ist wertvoll, kann aber auch körperlich und emotional belastend sein.

Der Beratungsbesuch hilft dabei, die Versorgung sicherer und leichter zu gestalten. Gemeinsam wird besprochen, was bereits gut funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll sein kann.

Typische Themen sind zum Beispiel:

  • Körperpflege und Mobilität
  • Umgang mit Medikamenten oder Hilfsmitteln
  • Sturzprophylaxe und Sicherheit zu Hause
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung
  • Fragen zur Einstufung oder Veränderung des Pflegebedarfs

Beim Termin schaut eine qualifizierte Pflegefachkraft gemeinsam mit Ihnen auf die aktuelle Pflegesituation. Dabei geht es nicht darum, Fehler zu suchen. Vielmehr sollen Pflegebedürftige und Angehörige praktische Hilfe, Sicherheit und Orientierung erhalten.

Der Ablauf ist unkompliziert:

  1. Sie vereinbaren einen Termin.
  2. Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt.
  3. Ihre aktuelle Pflegesituation wird gemeinsam besprochen.
  4. Sie erhalten konkrete Hinweise und Empfehlungen.
  5. Der Nachweis über den Beratungsbesuch wird dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt.

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient ausdrücklich der Sicherung der häuslichen Pflegequalität und der praktischen Unterstützung häuslich Pflegender.

Für gesetzlich Versicherte entstehen in der Regel keine privaten Kosten. Die Vergütung für die Beratung wird von der zuständigen Pflegekasse getragen. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt das zuständige private Versicherungsunternehmen die Kosten; bei Beihilfeberechtigten anteilig auch der Beihilfeträger.

Wenn der vorgeschriebene Beratungsbesuch nicht rechtzeitig erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar entzogen werden. Deshalb ist es wichtig, die Termine regelmäßig und fristgerecht wahrzunehmen.

Positive Pflege hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und den notwendigen Nachweis rechtzeitig zu erbringen.

Grundsätzlich findet die Beratung in der häuslichen Umgebung statt. Nach aktueller gesetzlicher Regelung kann auf Wunsch der pflegebedürftigen Person bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erstmalige Beratung muss jedoch zu Hause stattfinden.

Ob eine Videoberatung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Situation, den technischen Möglichkeiten und dem Beratungsbedarf ab.


Positive Pflege unterstützt Sie persönlich

Ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist mehr als eine Formalität. Er kann helfen, Pflege zu Hause besser zu organisieren, Angehörige zu entlasten und vorhandene Ansprüche besser zu nutzen.

Positive Pflege berät Sie verständlich, respektvoll und praxisnah. Wir beantworten Ihre Fragen, geben konkrete Empfehlungen und unterstützen Sie dabei, die häusliche Pflege sicher und positiv zu gestalten.


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Dann kontaktieren Sie Positive Pflege. Wir helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren mit Ihnen einen passenden Termin.